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  • Messdifferenzen bei Wasserzählern
  • "Die Stadtwerke verlangen 2,50 EUR für einen Kubikmeter Wasser. In meiner Abrechnung stehen aber 3,50 EUR. Da stimmt doch etwas nicht!" Eine typische Aussage, die bei ständig steigenden Wasserpreisen durchaus verständlich ist. Die Wasserkosten sind heute vielerorts schon fast so hoch wie die Heizkosten und jeder will sparen, aber zumindest nur das bezahlen, was er auch verbraucht hat.
    Tatsächlich gibt es bei Wassermessungen immer Differenzen zwischen Haupt- und Unterzählern, die bei erster Betrachtung und ohne Hintergrundwissen zumindest fragwürdig erscheinen. So ist es typisch, dass der Hauptzähler der Stadtwerke 200 m³ Verbrauch anzeigt, die Summe der Wohnungswasserzähler aber gerade mal 160 m³ ergibt. Wie ist das zu erklären? Die Wasserzähler sind doch geeicht und müssten deshalb eigentlich ohne Toleranzen arbeiten.
    Dazu muss man wissen, dass der Erfassung von Flüssigkeits- und Wassermengen technische und physikalische Grenzen gesetzt sind. Das Erreichen einer hohen Genauigkeit ist zwar prinzipiell möglich, wäre aber mit so hohen Kosten verbunden, dass die Wassermessung insgesamt zu teuer und damit unwirtschaftlich wäre. Um dem Verbraucher dennoch eine größtmögliche Genauigkeit innerhalb eines wirtschaftlich vertretbaren Aufwandes zu gewährleisten, sind durch das Eichgesetz und durch die Eichordnung die Toleranzgrenzen genau definiert.
    Eich- und Verkehrsfehlertoleranzen
    Diese so genannten Eichfehlergrenzen liegen für die heute üblichen Wohnungswasserzähler der meisten Hersteller (als Einstrahlzähler und Trockenläufer) bei:
    Kaltwasserzählern+/- 2% im oberen Bereich+/- 5% im unteren Bereich
    Warmwasserzählern+/- 3% im oberen Bereich+/- 5% im unteren Bereich.

    Dabei ist jetzt noch zwischen den Eich- und Verkehrsfehlergrenzen zu unterscheiden: Die Eichfehlergrenze bestimmt die Toleranzen, die bei der Prüfung des Wasserzählers auf einem staatlich anerkannten Prüfstand zulässig sind. Jeder neu eingebaute Warm- oder Kaltwasserzähler – egal von welchem Hersteller - erfüllt diese Vorgaben der Eichordnung, was durch die im Anschluss an die Prüfung aufgeklebte Eich- oder Beglaubigungsmarke auf dem Zähler dokumentiert wird. Die Verkehrsfehlergrenze bestimmt dagegen die maximalen Toleranzen im eingebauten Zustand. Die Verkehrsfehlergrenze ist doppelt so hoch wie die Eichfehlertoleranz. Im unteren Messbereich, also bei kleiner Durchflussmenge, ist so also ein Fehler bis zu 10% möglich und zulässig.
    Die größten Abweichungen ergeben sich, wenn sehr wenig Wasser durch den Zähler läuft. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Einlauf bei WC-Wasserkästen extrem niedrig eingestellt ist. Aber auch tropfende Wasserhähne und kleine Rinnsale bei defekten WC-Spülungen werden durch die preisgünstigen Wohnungswasserzähler nicht erfasst, wenn die Durchflussmenge unter 12 Litern pro Stunde liegt (bei horizontaler Einbaulage des Wasserzählers). Bei vertikaler Einbaulage beginnt der Wasserzähler erst ab einem Durchfluss von 20 Liter pro Stunde zu laufen.

    - Wirtschaftlichkeit und Genauigkeit
    Der konstruktiv und technisch wesentlich aufwendigere und damit auch relativ teure Hauptzähler in der Ausführung als Mehrstrahlzähler und Nassläufer, der zur Gesamtwassererfassung verwendet wird, konstruktiv und technisch wesentlich aufwendigere und damit auch relativ teure Hauptzähler in der Ausführung als Mehrstrahlzähler und Nassläufer, der zur Gesamtwassererfassung verwendet wird, läuft dagegen schon bei einem Durchfluss von 7 Litern pro Stunde an. Viele kleine Durchflüsse in mehreren Wohnungen summieren sich so zu einer Größe, die vom Hauptzähler schon einwandfrei erfasst wird.
    Nun wäre es doch theoretisch eine Möglichkeit, auch die Wohnungswasserzähler so zu konstruieren, dass sie schon kleinste Durchflüsse messen. Das ist prinzipiell auch kein Problem. Die Wasserzähler wären aber technisch viel zu aufwendig und ihr Preis wäre fast so hoch wie der des Hauptzählers, so dass ihre Verwendung wirtschaftlich keinen Sinn mehr macht. Kein verantwortlicher Hersteller wird ihnen einen Wasserzähler einbauen, bei dem Sie erheblich mehr für die Messung ausgeben müssen, als Sie durch die Verwendung des Wasserzählers an Wasser einsparen.
    Hinzu kommt noch ein gewisser Alterungsprozess bei Wasserzählern. Vor allem die im Lauf der Jahre zunehmende Verkalkung führt zu einer stetigen Abnahme der Messgenauigkeit. Deshalb gibt es auch die Vorschriften der Eichordnung, wonach Warmwasserzähler nach 5 Jahren und Kaltwasserzähler nach 6 Jahren gegen neue oder aufbereitete Geräte auszutauschen sind.
    Diese Bedingungen sind der Hauptgrund für Differenzen zwischen Haupt- und Unterzählern. Vereinfacht kann man sagen, dass die Unterzähler der Wohnungen bei Praxisbedingungen zu wenig erfassen (Schlupf im unteren Bereich), Hauptzähler dagegen mehr (die Summe aller Schlupfmengen wegen der höheren Anlaufempfindlichkeit).
    Erfassungszeitraum und Schätzungen
    Neben diesen technisch bedingten Gründen gibt es aber noch weitere bedeutende Ursachen für Messdifferenzen:
    Die Ablesung des Wasserwerke am Hauptzähler und die Ablesung des Messdienstes an den Wohnungszählern werden meistens nicht zum gleichen Zeitpunkt gemacht. Aus organisatorischen Gründen können auch mal mehrere Wochen Unterschied zwischen den beiden Zeitpunkten bestehen. Dadurch ist eine völlige Übereinstimmung der Verbrauchswerte nicht möglich, aber auch nicht problematisch, weil die differierenden Zeiträume alle Wohnungen betreffen und die Relation untereinander dadurch kaum beeinträchtigt wird.
    Dann gibt es noch die nicht ablesbaren Wohnungen. Sind Zähler bei der Ablesung unzugänglich oder defekt, werden die Verbrauchswerte entweder nach dem Vorjahresverbrauch oder nach vergleichbaren Räumen eingeschätzt. Schätzungen werden zwar so verbrauchsnah wie möglich gemacht, dennoch ersetzten sie keine effektive Ablesung und führen zu weiteren Differenzen. Kann im nächsten Jahr dann wieder ein Verbrauch abgelesen werden, wird er mit der Schätzung des Vorjahres verrechnet, wodurch erneut Unterschiede entstehen können.
    Verteilgenauigkeit
    Aus den beschriebenen technisch und organisatorisch bedingten Messdifferenzen wird gelegentlich abgeleitet, dass die Abrechnung unrichtig ist. Dabei wird nicht beachtet, dass die Wohnungswasserzähler lediglich der relativen Kostenverteilung dienen. Der Gesamtverbrauch eines Hauptzählers erfasst die zu verteilenden Gesamtkosten eines Gebäudes. Der Preis eines Kubikmeters Wasser ergibt sich in der Abrechnung aber erst aus der Formel: Gesamtkosten dividiert durch die Summe aller Unterzähler. Dadurch erhöht sich der Preis je Kubikmeter Wasser um die Fehlmenge und jeder trägt damit seinen proportionalen Anteil an den Differenzen.
    Keinesfalls ist es möglich, mit den Kubikmetertarifen der Wasserversorgungsunternehmen abzurechnen, weil die Abrechnung dann nicht aufgeht und ein Teil der Wasserkosten unverteilt bleibt. Wer soll die Fehlmenge bezahlen? Der Vermieter sicher nicht, denn er bezahlte den am Hauptzähler gemessenen Verbrauch an den Wasserlieferanten und muss nun mit den Messergebnissen aus den Wohnungen wieder zu seinen Auslagen kommen.
    Durch diese, von allen Abrechnungsunternehmen praktizierten Verteilungsart, entstehen dem Einzelnen auch überhaupt keine Nachteile, weil dieses Abrechnungsprinzip ohne Ausnahme für alle Verbraucher im Gebäude gilt. Das wurde in dieser Form auch schon von den Gerichten entschieden (z.B. vom AG Mannheim AZ 10 C 390/93 und vom AG Dortmund DWW 92 180).
    Fehlende Zähler?
    Die folgenden, ebenso möglichen Ursachen sollten schnell beseitigt werden, wenn sie festzustellen sind:
    · Bei Verwendung von ungeeichten und veralteten Wasserzählern sind Fehlfunktionen typisch. Die Zähler sind dann meistens verschmutzt und sind dann meistens verschmutzt und verkalkt und können nicht mehr genau messen. Die Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Eichgesetzes liegt übrigens beim Besitzer der Messgeräte. Bei Eigentümergemeinschaften ist das jeder Wohnungseigentümer selbst, bei Mietwohnungen der Vermieter
    · Es kommt immer wieder vor, dass Wasser entnommen werden kann, welches durch keinen Zähler erfasst wird. Besonders häufig passiert das bei Entnahmestellen im Keller (Waschküchen), in Garagen oder bei Gartenleitungen. Ist der Wasserverbrauch dieser Entnahmestellen erheblich, dann sind Wasserzähler selbstverständlich nachzurüsten.
    · Seltener, aber auch schon vorgekommen, sind unbemerkte Rohrbrüche, vor allem bei einer unterirdischen Wasserversorgung zu mehreren Gebäuden. Das lässt sich aber nur durch eine Prüfung der Rohrleitungen einwandfrei feststellen.
    Differenzen bei der Verbrauchsmessung für Warm- und Kaltwasser bis zu 25% sind nicht ungewöhnlich und durch technische und organisatorische Gründe zu erklären. Es ist zwar möglich, den Messfehler zu reduzieren, dann wird die Wassererfassung aber viel zu teuer. Durch die gleiche Messausstattung in allen Wohnungen relativiert sich der Fehler und jeder hat letzten Endes den richtigen Anteil am Gesamtwasserverbrauch zu bezahlen.

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Fa. Heizkostenmessung und Abrechnungsservice An der Zehntscheune 21, 38895 Derenburg am Harz