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Die Abrechnung ist nicht fehlerhaft, weil Heizungsrohre unzureichend verkleidet sind
Sachverhalt
Entgegen dem Landgericht Frankfurt (siehe Urteil 13)hat das Landgericht Darmstadt entschieden, dass eine Heizkostenabrechnung nicht schon deshalb fehlerhaft ist, weil die Heizungsanlage überaltert und die Rohre nicht hinreichend isoliert sind. Dem Mieter könne allenfalls Schadensersatzansprüche zustehen für den Fall, dass der Vermieter seine vertraglichen Pflichten (sog. positive Vertragsverletzung) schuldhaft verletzt hat.
Die Tatsache allein, dass ein Heizkessel 15 Jahre alt ist und bisher weder erneuert noch umgebaut worden ist, beinhaltet aber noch kein schuldhaftes Fehlverhalten des Vermieters - schon gar nicht, wenn die Heizungsanlage (wie hier) durch eine Fachfirma ständig gewartet und diese keine Mängel an ihr feststellt. Dies gilt auch für nicht isolierte Heizungsrohre im Keller.
Quellen
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 23.04.86, Az. 21 S 123/1985. Nachzulesen in Die Heizkostenabrechnung, Ausgabe 06/1987.

 

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