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Der Mieter hat Anspruch auf Fotokopien der Abrechnungsunterlagen
Sachverhalt
Mieter haben das Recht, die Abrechnungsunterlagen einzusehen und Fotokopien zu verlangen, wenn sie hierfür die Kosten übernehmen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Landshut darf der Vermieter allerdings nicht mehr als 0,30 € pro Kopie verlangen.
Quellen
Landgericht Landshut, Urteil vom 11.04.86, Az. 1 S 1640/85.

 

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Fa. Heizkostenmessung und Abrechnungsservice An der Zehntscheune 21, 38895 Derenburg am Harz