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Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind zur Verbrauchserfassung zulässig
Sachverhalt
Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind für die Erfassung von Heizkosten zulässig. Zu dieser Auffassung kam der Bundesgerichtshof (BGH) anlässlich eines Verfahrens über den Anwendungsbereich der AVB-FernwärmeV. Den Einwand des beklagten Mieters, Verdunstungsgeräte seien ungenau und es gäbe technisch verbesserte Geräte, ließen die Bundesrichter nicht gelten.
Sie folgten damit erwartungsgemäß den Auffassungen der Vorinstanzen (Landgericht und Oberlandesgericht Köln), die ebenfalls der Überzeugung waren, dass Verdunstungsgeräte für die Erfassung des individuellen Wärmeverbrauchs zulässig und geeignet seien. Zwar sei zuzugeben, dass es mittlerweile technisch genauere, allerdings auch kostenaufwendigere Meßmethoden gäbe und die Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip tatsächlich nur Hilfsgeräte zur relativen Verteilung des Wärmeverbrauchs darstellen. Gleichwohl sei ihre Verwendung zulässig.
Quellen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.04.86, Az. VIII ZR 133/86. Nachzulesen in Die Heizkostenabrechnung, Ausgabe Nr. 2, Juni 1986.
Kommentar
Dies ist das wohl wichtigste Urteil von höchster Instanz für die Anwendbarkeit von Heizkostenverteilern. Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip sind, unter Würdigung der Aspekte - Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Preisverhältnis - noch immer das optimale Erfassungssystem. Bei Einhaltung der Einsatzgrenzen (Temperaturauslegung zwischen 55 °C - 110 °C, keine Einrohrheizung über mehrere Nutzeinheiten, richtiger Montagepunkt usw.) ist ihre Genauigkeit besser als allgemein bekannt.
Im Februar 1992 wurden nochmals Heizkostenverteiler von der Stiftung Warentest geprüft. Die Mehrzahl der geprüften Geräte erhielten dabei die Testnote GUT! Trotzdem gibt es keinen Zweifel daran, dass mit elektronischen Heizkostenverteilern eine präzisere Verbrauchserfassung möglich ist, die dann aber auch mehr kostet, als eine Abrechnung mit Verdunstergeräten.

 

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